Es gibt in aller Regel zwei Gründe dafür, dass die Experten der Kanal-Frisch AG zu einer Kanalreinigung ausrücken: Erstens ein akuter Notfall, also das Vorliegen einer Kanalverstopfung oder eines Kanalschadens, und zweitens die periodische Kanalreinigung. Würde Zweitere von allen Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern regelmässig durchgeführt, hätte der erste Fall Seltenheitswert. Denn nichts beugt einem Notfall wirkungsvoller vor als eine regelmässige Kanalreinigung.

Im Sinne einer Faustregel werden für die Reinigung von Abwasser- und Entwässerungsanlagen folgende Intervalle empfohlen:

  • Neu- oder Umbau: Sofort (verbindlich vorgeschrieben oder empfohlen)
  • Sicker- und Drainageleitungen: jährlich, mindestens alle 3 Jahre
  • Grundleitungen: alle 2 Jahre, mindestens alle 4 Jahre
  • Dachwasser- und Terrassenabläufe: alle 2 Jahre, mindestens alle 5 Jahre oder nach Bedarf
  • Fallrohre: alle 7 Jahre, mindestens alle 10 Jahre
  • Schächte: nach Bedarf

Da vorbeugen bekanntlich immer besser ist als heilen, empfehlen wir allen Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern eine periodische Kanalreinigung. Die Kanal-Frisch AG denkt für Sie an die regelmässige Kanalreinigung, meldet sich rechtzeitig bei Ihnen – und erledigt alle im Zusammenhang mit der Kanalreinigung anfallenden Arbeiten. Professionell, pünktlich, zuverlässig und preiswert.